Beitrags- und Finanzordnung
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.11.2022 tritt die folgende
Beitrags- und Finanzordnung ab 01.01.2023 in Kraft.
Beitragsordnung:
Personen | monatlich |
---|---|
Erwachsene | 10,00 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 5,00 € |
Fördermitglieder* | 4,00 € |
*Fördermitglieder sind Personen, die generell an keinem Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen.
Die Aufnahmegebühren für neue Mitglieder betragen:
Personen | Gebühr |
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Erwachsene | 2,50 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 1,50 € |
Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden durch den Verein ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei den Mitgliedsbeiträgen kann man wählen zwischen Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsbeitrag. Die Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften sind von den jeweiligen Mitgliedern zusätzlich zu ihren Mitgliedsbeiträgen zu zahlen.
Finanzordnung
§1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Dasheißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen.
- Für den Verein gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Höhe der Ausgaben muss sachgemäß, Vergütungen dürfen nicht überhöht sein.
§2 Jahresabschluss
- Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Im Jahresabschluss muss darüber hinaus eine Aufstellung über das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vereins enthalten sein.
- Der Jahresabschluss ist von den gewählten Kassenprüfern gemäß § 14 der Vereinssatzung zuprüfen. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer berechtigt, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Der Vorstand hat den Kassenprüfern dazu auf Verlangen Einsicht in die erforderlichen Unterlagen zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die Überprüfung der Übereinstimmung von
Aufzeichnungen und Belegen erfolgt im wesentlichem stichprobenartig.
§3 Kassenprüfung
Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der Finanzordnung.
Sie überprüfen, ob:
- die Finanz- und Vermögensbestände den Angaben im Jahresabschluss entsprechen
- die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch richtig und korrekt belegt sind
- die Mittel wirtschaftlich verwendet werden
§4 Inventar
- Zur Erfassung des Inventars ist ein Inventarverzeichnis anzulegen. Darin sind
alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. - Die Inventarliste muss enthalten:
- Anschaffungsdatum
- Bezeichnung des Gegenstandes
- Anschaffungs- und Zeitwert
- Aufbewahrungsort
- Unbrauchbares bzw. überzähliges Gerät und Inventar ist möglichst gewinnbringend zu veräußern. Über verschenkte Gegenstände ist ein Beleg anzufertigen.
§5 Verwaltung der Finanzmittel, Zahlungsverkehr
- Der Schatzmeister verwaltet die Vereinsfinanzen über maximal zwei einheitliche Vereinskonten und eine Kasse.
- Zahlungen werden vom Schatzmeister nur geleistet, wenn sie nach dieser Finanzordnung ordnungsgemäß ausgewiesen sind und noch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
- Sonderkonten bzw. Sonderkassen können vom Vorstand auf Antrag, in Ausnahmefällen und zeitlich befristet, genehmigt werden.
- Der gesamte Zahlungsverkehr wird nach Möglichkeit bardgeldlos abgewickelt.
- Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer und den Verwendungszweck enthalten.
- Die Verfügungsberechtigung (Zeichnungsrecht) über die Vereinskonten liegt beim Vorstandsvorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden des Vorstandes. Sie erteilen dem Schatzmeister Kontovollmacht. Bei Verfügungen über Einzelbeträgen von mehr als 1500 EUR benötigt der Schatzmeister die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
- Die Abteilungsleiter der Abteilungen Handball, Billard, Kegeln, Leichtathletik und Volleyball dürfen über Einzelausgaben bis zu je 250 EUR selbstständig entscheiden.